Neuigkeiten
Besucher des St. Elisabeth-Hospitals Beckum werden um Verständnis gebeten
"Der Schutz unserer Patienten steht im Vordergrund", mit diesen Worten eröffnete der Ärztliche Direktor, Guido Boucsein, das Pressegespräch. Als zeitgleich hygieneverantwortlicher Arzt hat er gemeinsam mit der Hygienefachkraft des Hauses, Frau Ulla Altewischer, in den letzten Monaten alle Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) umgesetzt und ein äußerst umfangreiches Schutzkonzept für die gesamte Klinik eingeführt. Hierzu gehört auch die restriktive Besucherregelung, die nach und nach etwas gelockert werden konnte.
Neue Besuchsregelung ab 9. Juli 2020
Die Mitarbeiter des St. Elisabeth-Hospitals bedanken sich ganz herzlich bei allen Patientinnen und Patienten sowie Besuchern und Begleitpersonen, die in den letzten Wochen Verständnis für die Auflagen der Besuchssperre gezeigt haben. Aufgrund der aktuell verhältnismäßig ruhigen Lage, wird ab sofort maximal ein Besucher je Patient bereits ab dem 1. Tag nach Aufnahme zugelassen. Sprechstundenpatienten dürfen ebenfalls eine Begleitperson mitbringen.
Zurück zur vorhergehenden Besuchsregelung ab 1. Juli
Nachdem die Besuchssperre im St. Elisabeth-Hospital Beckum aufgrund des Lockdowns wieder eingeführt werden musste, wird sie ab Mittwoch, 1. Juli, wieder aufgehoben. Ab dann werden wieder Besuche von Angehörigen unter bestimmten Auflagen zugelassen.
Erster Ausbildungsjahrgang MFA hat Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
Vor drei Jahren hatte sich das St. Elisabeth-Hospital Beckum dazu entschlossen, die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) erstmalig anzubieten. Nun haben die ersten beiden Auszubildenden ihre Abschlussprüfung bestanden und nahmen die Glückwünsche des gesamten Teams der Zentralen Notaufnahme entgegen.
Besuchssperre muss aufgrund des Lockdowns wieder eingeführt werden
Nach dem massiven Corona-Ausbruch beim Fleischkonzern Tönnies in Rheda-Wiedenbrück gelten im Kreis Warendorf und im Kreis Gütersloh nun wieder harte Einschränkungen des privaten wie öffentlichen Lebens. Aufgrund der aktuellen Situation hat sich das St. Elisabeth-Hospital Beckum entschieden, eine erneute Besuchssperre einzuführen, die ab Mittwoch, 24. Juni und bis auf weiteres gilt. Eine Ausnahme gilt, nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, für schwerkranke Patienten und Palliativpatienten.
Ersehnte minimal invasive Schilddrüsen-OP
Die Corona-Krise führte dazu, dass sich das Gesundheitssystem stark auf die Behandlung der entsprechenden Patienten konzentrierte und Betten freigehalten werden mussten. Operationen, Voruntersuchungen und alle Termine die verschiebbar waren, wurden auch verschoben. Eine große Sorge vieler Menschen war, dass erforderliche Behandlungen zu lange hinausgezögert werden, wie das St. Elisabeth-Hospital Beckum mitteilt.
Drei Ordensschwestern nun in der Patientenversorgung aktiv
Seit dieser Woche setzen die indischen Ordensschwestern Maria Rubin, Rachel John und Arphita Jose die Tradition am St. Elisabeth-Hospitals Beckum, in dem seit 1848 Ordensschwestern ihren Dienst versehen und das Gesicht des Krankenhauses maßgeblich geprägt haben, fort.
In Zeiten der Corona-Pandemie leisten FSJ‘ ler im St. Elisabeth-Hospital Beckum wertvollen Dienst
Die Aufgaben der acht jungen Menschen, die im St. Elisabeth-Hospital Beckum derzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) leisten haben sich in der Zeit der Pandemie grundlegend geändert.
Ausbildungsstart unter besonderen Umständen
Am 1. April starteten fünf Auszubildende am St. Elisabeth-Hospital Beckum ihre Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Aufgrund der Corona Krise wurden sie bisher mit zahlreichen Lernvideos versorgt. Aktuelle Informationen zur derzeitigen Situation im Gesundheitsbereich erhielten die jungen Menschen vom Pflegedirektor des St. Elisabeth-Hospitals Beckum, Michael Blank.
Besucherregelung bleibt bestehen
Auch wenn das Land NRW bereits weitreichende Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie umgesetzt hat, sind in den Krankenhäusern und somit auch im St. Elisabeth-Hospital Beckum, weiterhin keine Besuche von Patienten zulässig.