Wir investieren in die Transformation und werden gefördert!
Hauptziel des sogenannten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist es, die Digitalisierung und technologische Ausstattung in Krankenhäusern zu fördern und zu verbessern, um eine effizientere und patientenorientiertere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Zugleich schließt das Gesetz die finanzielle Lücke, die durch einen kontinuierlichen Rückgang der Investitionsmittel der Länder für Krankenhäuser seit den 1990er Jahren entstanden ist.
Die Finanzierung des KHZG erfolgt sowohl durch den Bund als auch durch die Länder in Deutschland. Der Bund stellt Fördermittel in Höhe von 3 Milliarden Euro bereit, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds stammen. Die Länder und Krankenhausträger tragen zusätzlich 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten, was etwa 1,3 Milliarden Euro entspricht. Insgesamt steht für den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Förderbereiche des KHZG sind breit gefächert und umfassen verschiedene Aspekte der Digitalisierung und Modernisierung. Dazu gehören unter anderem die Anpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme, die Einrichtung von Patientenportalen für eine bessere Kommunikation und Transparenz, die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation für eine effizientere und genauere Dokumentation sowie die Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die Arbeitsbelastung des medizinisch-pflegerischen Personals zu reduzieren.
Im Rahmen dieser Transformation hat unser St. Elisabeth-Hospital Beckum Förderungen im Rahmen des KHZG erhalten. Diese Förderungen werden dazu beitragen, die genannten Ziele umzusetzen und unser Haus noch besser auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen.
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Folgende konkreten Projekte werden in unserem Haus gefördert:
Fördertatbestand 2 „Patientenportal“
Antragsnummer A-01220(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV):
- Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern. Dafür investieren wir bis 2025 eine Summe von 185.000 Euro (= Fördersumme KHZG).
Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Antragsnummer A-01221 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV):
- Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation. Dafür investieren wir bis 2025 eine Summe von 485.000 Euro (= Fördersumme KHZG).
Fördertatbestand 5 Digitales Medikationsmanagement
Antragsnummer A-01222 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV):
- Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich. Dafür investieren wir bis 2025 in Summe 495.000 Euro (= Fördersumme KHZG).
Förderbestand 9 Telemedizinische Netzwerkstruktur zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen, robotikbasierten Anlagen
Antragsnummer A-01223 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV) Förderung der Telemedizin:
- Dieser Fördertatbestand unterstützt die Einführung von telemedizinischen Anwendungen und Lösungen, um die Versorgung und den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen zu verbessern. Dies umfasst die Implementierung von Telekonsultationen und anderen telemedizinischen Diensten. Dafür investieren wir bis 2025 eine Summe von 105.000 Euro (= Fördersumme KHZG).
Fördertatbestand 10 Organisatorische und technische Vorkehrung für Informationssicherheit
Antragsnummer A-01224(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV) Förderung der IT-Sicherheit und Cybersicherheit:
- Dieser Fördertatbestand zielt darauf ab, die IT-Sicherheit in Krankenhäusern zu stärken. Er ermöglicht die Anschaffung von IT-Sicherheitslösungen und die Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur. Dafür investieren wir bis 2025 eine Summe von 20.000 Euro (=Fördersumme KHZG).
Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de