Das Leistungsspektrum
Aufgaben der Krankenhaushygiene/Hygienekommission
In den Krankenhäusern der Franziskus Stiftung hat das sensible Thema Hygiene seit jeher höchste Bedeutung. Deshalb haben wir einen Katalog von Maßnahmen entwickelt, der einen optimalen Hygiene-Standard gewährleistet. 350 hygienebeauftragte Mitarbeiter und ein stiftungsweites Kompetenzzentrum bündeln und unterstützen diese Maßnahmen. Zum Beispiel halten wir in allen klinischen Fachbereichen regelmäßige Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen für das Management von Risiken ab. Außerdem werden in einem stiftungsweiten Risikokatalog die Risiken systematisch erfasst und immer wieder überprüft. Auch unsere Mitarbeiter werden für dieses Thema sensibilisiert, indem wir z. B. in unseren Mitarbeitermedien über Beispiele aus dem Critical Incident Reporting System (CIRS) berichten. Auf diese Weise ist es uns gelungen, die Risiken signifikant zu senken und die Ausbreitung von Infektionen zu vermeiden.
Und wir bleiben an diesem Punkt nicht stehen, sondern bauen unsere Hygiene-Kompetenz immer weiter aus: Mit dem Institut für Mikrobiologie und Hygiene sowie der Ausbildung weiterer hygienebeauftragter Ärzte und Pflegekräfte stellen wir sicher, dass der hohe Hygiene-Standard in allen unseren Krankenhäusern dauerhaft aufrecht erhalten bleibt.
- Analyse der hygienischen Verhältnisse
- Entgegennahme, Prüfung und Beratung der Aufzeichnungen der Hygienefachkraft und des Hygienebeauftragten Arztes über Art und Anzahl aller im Krankenhaus erworbenen Infektionen
- Analyse der vorhandenen Infektionen, der Erregervorkommen und ihrer Resistenzen. Dabei sind besonders die Harnwegs-, Wund- und Atemwegsinfektionen zu beachten
- Festlegung der erforderlichen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen unter Einbeziehung therapeutischer Maßnahmen (z.B. operative Versorgung, intensivmedizinische Behandlung Antibiotika- Regime, etc.)
- Regelmäßige Information des Direktoriums und der Chefärzte/leitenden Ärzte der Fachabteilungen über die vorhandenen Infektionen, der Erregervorkommen und ihrer Resistenzen sowie die erforderlichen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen unter Einbeziehung therapeutischer Maßnahmen
- Regelung der Kontrollmaßnahmen der Hygiene in den Ver- und Entsorgungsbereichen, insbesondere
- der technischen Anlagen (FAC'T GmbH)
der Sterilgutversorgung
des Reinigungsdienstes (FAC'T RS GmbH)
der Speiseversorgung
des medicalORDERcenter und seinen Firmen
des Wäschedienstleisters (Kampschulte GmbH & Co. KG)
der Abfallentsorgung - Mitwirkung bei der Planung von Bau- und Umbaumaßnahmen und Kontrolle der Einhaltung der notwenigen Hygienemaßnahmen während der Bau- und Umbaumaßnahmen
- Mitwirkung bei Planung und Beschaffung hygienerelevanter technischer Einrichtungen (z.B. RLT-Anlage, OP-Leuchte etc.) und Geräte (z.B. RDG, Autoklaven, Fäkalienspüler etc.) ·
- Mitwirkung und Beratung bei der Beschaffung hygienisch relevanter Verbrauchsgüter und Medizinprodukte (z.B. Geräte, Gerätschaften, Einmalartikel)
- Vorbereitung und Beratung zu Akutmaßnahmen bei Auftreten hochkontagiöser Infektionskrankheiten und infektiologisch relevanter Katastrophenfälle. Auf Aufforderung durch das Direktorium kann eine Stellungnahme der Hygienekommission eingeholt werden.
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Organisationsplänen über die die Hygiene (un-)mittelbar betreffenden Funktionsabläufe im Krankenhaus
- Genehmigung neuer oder geänderter Hygienepläne sowie die Kontrolle/Überwachung der Einhaltung dieser Pläne und Standards
- Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter auf dem Gebiet der Hygiene
- Ausbruchsmanagement: Im Falle eines erkennbaren epidemiologischen Zusammenhanges von Krankenhausinfektionen in einem begrenzten Zeitraum (2-3 Wochen) mit dem Auftreten von mehr als 2 gleichnamigen Infektionsfällen in einer Stations- oder Bereichseinheit beruft der ärztliche Direktor ein Hygieneteam ein, das in der Regel aus der Hygienefachkraft, dem ärztlichen Direktor dem hygienebeauftragten Arzt, dem/der Pflegedirektor/in und dem Hygienebeauftragten des Fachgebietes besteht. Das daraufhin einzuleitende Ausbruchsmanagement erfolgt nach festen, in der jeweiligen Einrichtung schriftlich fixierten Regeln. Die untere Gesundheitsbehörde ist über jedes Ausbruchsgeschehen zu informieren. Das Ausbruchsmanagement ist zu protokollieren und auf Anforderung der unteren Gesundheitsbehörde schriftlich zu übersenden. Ziel des Ausbruchsteams ist die Einleitung, Überwachung, Dokumentation und statistische Auswertung eines Ausbruchgeschehens und die unmittelbare Einleitung von Maßnahmen, um weitere Infektionen zu verhüten.