Es besteht in medizinisch besonderen Situationen dennoch die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung auszusprechen. Für diese Besucher:innen gilt nach wie vor die Vorlage eines aktuellen negativen, zertifizierten Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Schnelltest kann in einem der bekannten Testzentren der Stadt Beckum durchgeführt werden.
Wir möchten Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Coronasituation im Kreis Warendorf um Verständnis für diese notwendige Maßnahme zum Schutz der betreuten Patient:innen und der Mitarbeiter:innen unseres Krankenhauses bitten.
Sollte bei Ihnen eine Ausnahmegenehmigung für einen Besuch bestehen dürfen wir Sie darum bitten, die aktuellen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehören das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske), während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus, die Händedesinfektion und die Einhaltung der Abstandsregeln.