"Es handelt sich um insgesamt drei Verfügungen, die bedacht werden sollten: Eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und ein Testament", so Gockel. Der Vortrag beschäftigt sich mit Inhalt und Form dieser Verfügungen, beleuchtet aber auch die Folgen, wenn derartige Regelungen nicht getroffen wurden. Was geschieht also beispielsweise, wenn zwar eine Vollmacht, aber keine Patientenverfügung vorliegt? Wer kümmert sich um den Nachlass, wenn kein Testament gemacht wurde? Ist eigentlich ein Ehepartner berechtigt, Anordnungen zu medizinischen Behandlungen seines Partners zu treffen oder etwa einen Vertrag für diesen zu unterschreiben?
Im Anschluss an den Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen gegeben. Der Eintritt ist frei und eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.